Ausschuss für Bürgerdienste

Dienstag, 29. November 2016 , 16:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und Beschlussfassung über die Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Herr Waldau  eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, den Bürgermeister, die Mitarbeiter der  Verwaltung, die Vertreter der Presse und die anwesenden Gäste. Er stellte die mit Schreiben vom 22.11.2016 fristgemäß vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Es bestand Einmütigkeit, den TOP 12 wegen weiterer Beratungsbedarfe in den Fraktionen zu streichen und die Tagesordnung um eine Einwohnerfragestunde zu erweitern. Alsdann wurde die Tagesordnung festgestellt.

 

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 30.08.2016

Protokoll:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 30.08.2016 wurde mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen zu 3 Enthaltungen genehmigt.

 

 
TOP 3 Fortführung des Kinder - Tagesstätten-Entwicklungs-Programms (KITEP) 2016 – 2021

Protokoll:

Entsprechend der Vorlage 127/2016 berichtete Geschäftsbereichsleiter Herr Bock, dass sich die Einführung des Kinder-Tagesstätten-Entwicklungs-Programms (KiTEP) in der Wahlperiode 2011 – 2016 insoweit bewährt habe, dass eine strukturierte Information der Ratsmitglieder über die Handlungsbedarfe und Vorgänge damit ermöglicht wird.

Auch schwierige Entscheidungen, wie die Schließung einer Kindergartengruppe und die Einführung der einkommensgestaffelten Kindertagesstättengebühren mussten getroffen werden. Die Ratsmitglieder und auch die Elternvertreter können durch laufende Berichte  über das KiTEP in die Entscheidungsprozesse besser eingebunden werden.

Der Ausschussvorsitzende Herr Waldau dankte Herrn Bock für die Ausführungen. Bei den Ausschussmitgliedern bestand Einmütigkeit über die Fortführung des KiTEP’s in den Jahren 2016 – 2021 mit regelmäßigen Berichten im Ausschuss für Bürgerdienste.


TOP 4 Außengelände der Kinderkrippe Lönneberga

Protokoll:

Zur Erläuterung  der Vorlage 128/2016 teilte Fachbereichsleiterin Frau Backhauß mit, dass nach Fertigstellung der Innenarbeiten in der Krippengruppe Lönneberga nunmehr die Gestaltung des Außengeländes vorzunehmen wäre. Hier sei eine optische Abgrenzung zur  Spielfläche der Kindergartenkinder (Ü3) zu schaffen. Aus diesem Grund solle noch in diesem Jahr im Rahmen der Baumaßnahme ein Zaun in Höhe von 60 cm mit Durchfahrtgelegenheit für Rasenmäher etc. errichtet werden. Des Weiteren seien Pflasterarbeiten für die Erweiterung der Terrassenfläche inklusive Einbau einer Bodenhülse für einen Sonnenschirm, eines „Bobbycar-Kreisels“ und ein Fundament zur Aufstellung eines Garten-/ Gerätehauses durchzuführen. Für das Jahr 2017 seien dann die Anschaffungen, wie Sonnenschirm, Spielgeräte und Gartenhaus vorgesehen. Haushaltsmittel wurden für 2017 vorsorglich angemeldet.

Ratsherr Granzow gab zu Bedenken, dass seiner Ansicht nach der geplante Zaun mit einer Höhe von 60 cm zu niedrig wäre. Er rate zu einem Zaun mit einer Höhe von 80 – 90 cm.

Teamleiterin Michelhans und Frau Backhauß entgegneten, dass es sich lediglich um eine optische Abtrennung handele. Ebenso hätte man sich für Baumstämme, Büsche etc. als optische Abtrennung entscheiden können. Wegen des Pflegeaufwandes wurde dann aber doch die Zaunvariante gewählt. Ferner würden die Krippenkinder auch nur unter Aufsicht im Außengelände spielen.

Ratsherr Marschalleck fragte, ob die Kosten für den Aufbau des Gartenhauses mit eingeplant wären und wenn ja, ob es nicht günstiger wäre nur einen Geräteschuppen zu montieren.

Herr Bock erwiderte, dass das Gartenhaus als Unterstand für Krippenwagen, Kinderwagen und –karren sowie als Lagermöglichkeit für Bobbycars gedacht sei und im vorderen Bereich der Kindertagesstätte  aufgestellt werden soll. Für das äußere Erscheinungsbild der Kindertagessstätte käme demnach ein Geräteschuppen nicht in Betracht.

Die Frage von Ratsfrau Rautenschlein, ob für das Gartenhaus noch weitere Angebote eingeholt bzw. eine Ausschreibung erfolgen werde, wurde von Herr Bäsecke mit dem Hinweis auf die geltenden Vergabevorschriften bejaht.

Herr Waldau dankte für die Ausführungen.

Alsdann empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss einstimmig, unter der Voraussetzung der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017, jeweils entsprechend der Beschaffung eines Gartenhauses (ca.3.000 € inkl. Montage), des Außenspielgerätes „Nelke“ der Firma Eibe (ca. 5.500 € inkl. Montage), eines Sandkastens (ca. 700 € inkl. Gründung) und eines Krippenwagens (ca. 1.400 €) im Jahr 2017 zuzustimmen.


TOP 5 Betreuungsbedarf in der Stadt Schöningen a) Entwicklungen der Kinderzahlen b) Auswirkungen des Urteils des BGH

Beschluss:



Protokoll:

Zur Vorstellung der Vorlage 129/2016 berichtete Frau Backhauß,

a)         der       ansteigende Trend der Kinderzahlen der letzten Jahre im U3-Bereich       (1-2     Jährige) setze sich nach den aktuellen Zahlen nicht fort. Die Krippenplätze      werden vollständig belegt sein und der Rechtsanspruch sei sichergestellt.

Dagegen hätten sich die Kinderzahlen im Ü3-Bereich (3-5Jährige) im Jahr 2016 sprunghaft erhöht. Dieser Trend setze sich zunächst bis 2019 fort, sodass die Kindertagesstätten in der Stadt Schöningen nahezu vollständig ausgelastet wären.                    

Zur Klärung des Bedarfs zum 01.08.2017 für die Stadt Schöningen, werde die Verwaltung noch in diesem Jahr zu einem „Runden Tisch“ mit den Verantwortlichen aller Schöninger Kita-Einrichtungen einladen. Die Berichterstattung erfolge im nächsten Ausschuss für Bürgerdienste.

Weiterhin führte Frau Backhauß aus,

b)         dass im Hinblick auf  das BGH-Urteil vom 20.10.2016 für die Stadt Schöningen der       Rechtsanspruch für die U3-Kinder sichergestellt werden könne.

            Zur Sicherstellung des Betreuungsbedarfes für Ü3-Kinder bestehe aufgrund des            signifikanten Anstiegs der Kinderzahlen noch Handlungsbedarf.

Herr Waldau dankte Frau Backhauß für die Ausführungen.

Die Frage von Ratsfrau Rybotycky, ob mehr Eltern mit Kindern zugezogen wären, konnte von Frau Backhauß bejaht werden.

Ergänzend fügte Herr Bock zu den Ausführungen von Frau Backhauß hinzu, dass sich der Anstieg der Kinderzahlen im Ü3-Bereich auf die Schaffung von Räumlichkeiten und die Einstellung von Betreuungskräften auswirken werde. Hierzu sei ein Gespräch mit den übrigen Kita-Trägern erforderlich, um zunächst die Anzahl der Anmeldungen mit den ausgewerteten Kinderzahlen zu vergleichen und möglicherweise zu korrigieren.


TOP 6 Einkommensgestaffelte Elternbeiträge hier: Entwicklung der Erträge 2016/ 2017 - Eintritt der Prognose - Auswirkungen auf die Stabilisierungshilfe - Tarifänderung bei den kirchlichen Mitarbeiter/innen TV-LTVöD VKA

Protokoll:

Zur Erläuterung der Vorlage 135/2016 wies Herr Bock noch einmal darauf hin, dass die Einführung der einkommensgestaffelten Kindertagesstättengebühren zum 01.01.2016 aufgrund  einer Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) aus dem Jahr 2013 und der Auflagen der Kommunalaufsicht des Landkreises Helmstedt zur Folge hatte.

Eintritt der Prognose

Die bei den Städtischen Kindertagesstätten  zu erwartenden Mehreinnahmen beliefen sich voraussichtlich  für das Jahr 2016 auf rund 39.900 €.

Aufgrund der inzwischen vorliegenden Betriebskostenabrechnungen der kirchlichen Einrichtungen für das Jahr 2016 zeichnen sich  Mehreinnahmen bei den Kita-Gebühren voraussichtlich von  rund 58.800 € ab.

Auswirkungen auf die Stabilisierungshilfe

Der durch das Finanzmanagement für die Stabilisierungshilfe angesetzte Konsolidierungsbeitrag bei den Kita-Gebühreneinnahmen der Städtischen Kindertagesstätten verringere sich damit um 33,57 % von 60.000 € auf voraussichtlich 39.900 €.

Als Minderausgabe bei den Betriebskostenzuschüssen wurden 80.000 € durch Mehreinnahmen bei den Kita-Gebühren und Rückzahlungen von erhöhten Abschlagszahlungen angesetzt, die  voraussichtlich eingehalten werden können. Aufgrund der vorläufigen Betriebskostenabrechnungen der kirchlichen Einrichtungen für das Jahr 2016 könne die Stadt Schöningen voraussichtlich eine Rückzahlung in Höhe von insgesamt 81.316 € erwarten, die aus den Mehreinnahmen durch Kita-Gebühren einerseits und aus abgerechneten Abschlägen für die Betriebskosten resultieren.

Tarifänderungen bei den kirchlichen Mitarbeiter/innen TV-L à TVöD-VKA (SuE)

Weiterhin teilte Herr Bock mit, dass die kirchliche Verwaltungsstelle und der Nieders. Städtetag mitgeteilt hätten, dass in den kirchlichen Kindertagesstätten ab 01.01.2017 der TVöD-VKA (SuE) auf das Erziehungspersonal angewendet werde.

Dies habe zur Folge, dass für das Jahr 2017 mit einer Personalkostenerhöhung  von  etwa  8 % zu rechnen sei. Die Abschlagszahlungen zu den Betriebskostenzuschüssen werden sich dadurch erhöhen.

Herr Waldau dankte Herrn Bock für seine Ausführungen und betonte noch einmal, dass die einkommensgestaffelten Kita-Gebühren nicht aus Konsolidierungsgründen eingeführt worden seien. Der Stadt Schöningen wurden Änderungen in der Gebührenstruktur vom Landesrechnungshof und der Kommunalaufsicht auferlegt. Nur dem hätten Rat und Verwaltung Rechnung tragen wollen.

Ratsherr Eppert merkte an, dass der Anstieg der Betriebskostenzuschüsse vom Jahr 2016 zum Jahr 2017 immens sei. Er bat um Klärung.

Frau Backhauß entgegnete, dass eine Klärung mit den Kirchengemeinden bzw, der kirchlichen Verwaltungsstelle ohnehin geplant sei.


TOP 7 Jugendfreizeitzentrum – Bericht über die Ferienprogramme 2016 und Ausblick 2017

Protokoll:

Zur Einbringung der Vorlage 130/2016 wies Herr Nöring ausdrücklich darauf hin, dass im Laufe des Jahres ca. 20 Groß- und Sonderveranstaltungen durch oder mit der Beteiligung des Jugendfreizeitzentrums durchgeführt wurden.

Die Ferienangebote in den Oster- und Herbstferien wie auch in den Sommerferien könnten ohne die großartige ehrenamtliche  Unterstützung der Vereine, Verbände und Institutionen als auch Einzelpersonen in der Form gar nicht angeboten bzw. durchgeführt werden. Der beispiellose Einsatz der Ehrenamtlichen suche in der Region seines gleichen. Hier sei die Stadt Schöningen zu großem Dank verpflichtet.

Gleichwohl seien die ca. 30 ehrenamtlichen Betreuer der JFZ-I (Jugendfreizeit-Initiative), die alle Angebote des Jugendfreizeitzentrums unterstützen, ein starker und verlässlicher  Partner in der Jugendpflege. Auch hier könne man gar nicht genug Danke sagen.

Insgesamt wurde das Jugendfreizeitzentrum mit ca. 3500 ehrenamtlichen Stunden im Jahr 2016 unterstützt.

Frau Rautenschlein fragte, wieviel Kinder und Jugendliche im Durchschnitt die Einrichtung besuchten. Herr Nöring erwiderte, dass die Besucherzahlen einer Wechselbewegung unterlägen. So könne man erkennen, dass die Kinder und Jugendlichen in sogenannten „Cliquen“ die Einrichtung besuchten. Je nachdem wie sich die Cliquen untereinander vertragen würden, wechselten die Besucherzahlen. Inzwischen nutzten auch Familienhelfer mit ihren Schützlingen die Angebote des Jugendfreizeitzentrums um die Kontaktaufnahme zu anderen Kindern bzw. Jugendlichen zu fördern.

Durchschnittlich seien zu den angebotenen Öffnungszeiten ca. 15 – 50 Besucher in der Einrichtung. Das Jüngste mit 5 Jahren und die Ältesten, aus der Helfergarde der JFZ-I, zwischen 25 – 50 Jahren.

Ratsfrau Porth wollte wissen, ob die kommerziellen Puppenbühnen für die Nutzung des Herzoginnensaals ein Nutzungsentgelt leisten müssten. Herr Nöring bejahte dies.

Herr Waldau fragte, ob nach der Fusion der Gemeinde Büddenstedt mit der Stadt Helmstedt im nächsten Jahr die Kinder aus der Gemeinde Büddenstedt weiterhin an den Ferienaktionen teilnehmen dürften.

Herr Nöring erwiderte dazu, dass die Büddenstedter Kinder, die eine Schöninger Schule besuchten, ihren Freundeskreis in Schöningen pflegten und somit auch die Angebote in Schöningen wahrnähmen. Die Teilnahme beschränke sich allerdings auf die Fahrten in den Ferienprogrammen, die mit der Gemeinde Büddenstedt abgerechnet würden.

Herr Waldau dankte Herrn Nöring für seine Ausführungen und schloss sich den Dankesworten an die vielen ehrenamtlichen Helfer an.


TOP 8 Benennung der Mitglieder für den 6. Seniorenbeirat

Protokoll:

Bei der Vorstellung der Vorlage 117/2016 berichtete Herr Bock, dass aus der beigefügten Liste der vorgeschlagenen Kandidaten für den 6.Seniorenbeirat eine rückläufige Tendenz zu erkennen sei. Die Vereine, Verbände etc. würden die ihr zustehenden Benennungen nicht mehr voll ausschöpfen. Die Anzahl von 15 Mitgliedern des Seniorenbeirates können zwar noch besetzt werden, die Anzahl von 15 Ersatzmitgliedern reduzieren sich bereits fast um die Hälfte.

 

Da in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste seitens der Fraktionen noch keine Benennung für den 6. Seniorenbeirat erfolgte, schlug Herr Bock vor, zur Vorbereitung des Verwaltungsausschusses und des Rates, die Vorschläge der Fraktionen der Verwaltung zwischenzeitlich mitzuteilen.

 

Die Ausschussmitglieder erklärten sich damit einverstanden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Am 01.12.2016 hat die SPD-Fraktion per E-Mail folgende Personen für den 6.Seniorenbeirat benannt:

 

1.    Kuß, Ilse

2.    Thums, Jutta

3.    Bitters, Wilhelm          (außerhalb der Richtlinien)

4.    Blasche, Werner

5.    Grund, Eberhard

6.    Segger, Otto

 

Sollten über die zustehenden 6 Vorschläge aufgrund von Fehlmeldungen weiterer Bedarf bestehen, meldet die SPD-Fraktion noch zusätzlich folgende Personen:

 

1.    Sartorius, Horst

2.    Habermann, Jörg      (außerhalb der Richtlinien)

3.    Panke, Ingrid

 

Die Meldung der Mitgliedsvorschläge steht unter dem Vorbehalt, dass Einigung über den Benennungsmodus im Rat erzielt werden kann.

                                  


TOP 9 Durchführung von Seniorenveranstaltungen im Rahmen der Seniorenhilfe bzw. sonstigen sozialen Veranstaltungen im Kalenderjahr 2017

Protokoll:

Bei Einbringung der Vorlage 118/2016 wies Frau Backhauß  unter anderem darauf hin, dass die Schützenkorporation bereits schriftlich mitgeteilt habe, dass das Schützenfest im Jahr 2017 in gleicher Art wie im Jahr 2016  stattfinden werde und deshalb auch kein Seniorennachmittag geplant sei.

Alsdann empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss einstimmig, unter der Voraussetzung der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 der Durchführung der

 

            1. Fahrten für Senioren und Rollstuhlfahrer und

            2. Seniorenweihnachtsfeier

 

als freiwillige Veranstaltungen im Rahmen der Seniorenhilfe und Wohlfahrtspflege im Kalenderjahr 2017 zuzustimmen.

 


TOP 10 Seniorenfahrten 2017

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 119/2016 und den Ausführungen von Frau Backhauß empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss einstimmig, unter der Voraussetzung der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 der Seniorenfahrt am 06. und 07. Juni 2017 nach Wernigerode zuzustimmen und

die Verwaltung zu beauftragen, entsprechende Verträge mit dem günstigsten Busunternehmen (Fuhrmann) und dem günstigsten Gastronomieanbieter (Harzer Kultur- und Kongresshotel) abzuschließen sowie

den Teilnehmerbeitrag zur Kostenregulierung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auf 28,00 € pro Person und den Sozialtarif für Empfänger von Grundsicherung auf 14,00 € pro Person festzusetzen.


TOP 11 Standesamtsbezirk Süd-Elm hier: Kündigung Gemeinde Büddenstedt

Protokoll:

Ergänzend zur Vorlage 131/2016 führte  Frau Backhauß aus, dass durch die bevorstehende Fusion der Gemeinde Büddenstedt mit der Stadt  Helmstedt auch die Aufgaben des Personenstandswesens zum 01.07.2017 auf die Stadt Helmstedt übergehen werden. Somit habe die Gemeinde Büddenstedt gem. § 7 (6) der Vereinbarung die Mitgliedschaft für den Standesamtsbezirk Süd-Elm gekündigt. Die verbleibenden  Mitglieder wurden darüber unterrichtet  und die Zusammenarbeit im Standesamtsbezirk weiterhin fortführen wollen. Die dadurch entstehenden Veränderungen in der Personalstruktur werden von der Stadt Schöningen mit zu übernehmenden Nachwuchskräften ausgeglichen.

Herr Bock ergänzte, dass der Standesamtsbezirk Süd-Elm nunmehr seit dem 01.04.2009 bestehe. Zu den im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedern zählen die Stadt Schöningen, die Gemeinde Büddenstedt, die Samtgemeinde Heeseberg  und die Samtgemeinde Elm-Asse, früher bestehend aus der Samtgemeinde Schöppenstedt und der Samtgemeinde Asse. Der Standesamtsbezirk Süd-Elm erwies sich  in der IKZ als effizienter Bereich und arbeite erfolgreich.

 

Alsdann empfahlen die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss einstimmig, der Kündigung der Gemeinde Büddenstedt zu entsprechen und der Fortführung des Standesamtsbezirkes Süd-Elm mit den verbleibenden Mitgliedsgemeinden zuzustimmen.

 

Frau Rautenschlein war bei der Abstimmung nicht anwesend.


TOP 12 Mitteilungen, Hinweise, Anregungen

Protokoll:

Zu 12 a:   Öffnungszeiten des Postamtes in Schöningen

Ratsherr Hoffmann teilte mit, dass das Postamt in Schöningen keine verlässlichen Öffnungszeiten mehr habe. Auch wäre hin und wieder einfach mal geschlossen. Er bat, seitens der Stadt Schöningen ein Protestschreiben an die Post zu senden.

Herr Bäsecke erwiderte, dass ihm dieses Problem bekannt sei, die Stadt Schöningen selbst über geänderte Öffnungszeiten bzw. kurzfristige Schließungen nicht in Kenntnis gesetzt werde. Auf Nachfrage in der Abteilung für kommunale Angelegenheiten teilte Herr Siemann mit, dass die Post eigentlich eine Filiale der Postbank sei  und der Schalterbeamte die Aufgaben der Gelben Post lediglich nebenbei bearbeite. Die Postbank habe vor, ihren Betrieb in dem Postgebäude an der Schützenbahn Mitte 2017 einzustellen.

Man sei auf der Suche nach einem Schöninger Geschäft, welches die Aufgaben  der Postbank und der Gelben Post in eigenen Räumlichkeiten mit übernehmen würde.

Auf die Frage von Herrn Granzow nach der Mietdauer der Post im alten Aldi-Markt, antwortete Herr Bäsecke, dass ihm bekannt sei, dass das Mietverhältnis für die Dauer eines Jahres abgeschlossen sei.

Zu 12 b:    Statusbericht Asylbewerber

Herr Bock teilte mit, dass der Statusbericht Asylbewerber dieser Niederschrift beigefügt werde (Anlage 1).

Er möchte aber noch einmal darauf aufmerksam machen, dass auch hier Schöninger Bürgerinnen und Bürger sich über das normale Maß hinaus ehrenamtlich engagierten, um den Schutzsuchenden eine Integration zu ermöglichen. Aktuell seien  122 Asylbewerber in der Stadt Schöningen untergebracht. 41 Personen seien zwischenzeitlich anerkannt, davon lebten 34 Personen weiterhin in Schöningen, 7 sind verzogen.

Insgesamt lebten zur Zeit 11.707 Einwohner in der Stadt Schöningen, ergänzte Herr Bäsecke  und Frau Backhauß auf Nachfrage.

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Frau Schaper brachte zunächst gegenüber Herrn Nöring und dem Team des Jugendfreizeitzentrums ihre Anerkennung bezüglich der geleisteten Arbeit zum Ausdruck. Sie fragte, ob das Jugendfreizeitzentrum auch von Asylbewerbern frequentiert werde.

Herr Nöring entgegnete, dass das  weniger der Fall sei, da die Jugendlichen z.B. nach der Schule in  Sportvereinen aktiv wären. Ihm sei bekannt, dass eine große Anzahl von minderjährigen Asylbewerbern im Südkreis lebe, die sicher gern das Angebot des Jugendfreizeitzentrums nutzen würden. Der Transport der Kinder mit dem öffentlichen Personennahverkehr sei allerdings außerhalb der Schulzeiten ohne Begleitung von Erwachsenen problematisch.

 

Frau Specht (Braunschweiger Zeitung) fragte, ob sich die steigenden Kinderzahlen auf die Schulentwicklungsplanung auswirken würde. Herr Bock bejahte dies. Der bisherige Schulentwicklungsplan werde anhand der aktualisierten Schülerzahlen stetig angepasst.

 

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